Zwei Sichtweisen auf denselben Betrag
Steigen Preise, kann derselbe Geldbetrag weniger Waren und Dienstleistungen kaufen. Deshalb sind 100.000 € in zwanzig Jahren nicht automatisch mit 100.000 € heute vergleichbar. Die persönliche Ausgabenstruktur kann zudem von einem allgemeinen Preisindex abweichen. Eine durchschnittliche Inflationsannahme ist eine Vereinfachung.
Ein überschaubares Beispiel
Bei einer angenommenen Preissteigerung von 2 % kostet ein heute 1.000 € teurer Warenkorb in einem Jahr 1.020 €. Nach zehn Jahren wären es rechnerisch rund 1.219 €. Umgekehrt entsprechen 1.000 € in zehn Jahren bei dieser Annahme etwa 820 € heutiger Kaufkraft. Das ist keine Vorhersage künftiger Preise.
Warum einfaches Abziehen nicht reicht
Für die Kaufkraft eines künftigen Betrags wird durch den kumulierten Preisfaktor geteilt: Endbetrag / (1 + Inflationsrate)^Jahre. Einmalig 2 % vom Endvermögen abzuziehen wäre bei zwanzig Jahren falsch. Auch eine reale Jahresrendite ergibt sich exakt aus (1 + nominale Rendite) / (1 + Inflation) − 1; eine bloße Differenz ist nur eine Näherung.
Mit mehreren Annahmen planen
Rechne nicht nur mit einem festen Wert. Ein Szenario mit höherer Inflation zeigt, wie empfindlich dein Ziel reagiert. Eine längere Ansparzeit oder höhere Sparrate kann das rechnerische Ergebnis verändern, ist aber nicht für jeden Haushalt möglich. Der Rechner ist ein Werkzeug zum Einordnen, keine Aufforderung, eine bestimmte Rendite zu erwarten.
Sparrate und Kaufkraft zusammendenken
Bleibt deine Sparrate nominal unverändert, sinkt bei positiver Inflation ihr realer Wert über die Zeit. Eine jährliche Erhöhung lässt sich modellieren. Ob du sie tatsächlich tragen kannst, hängt jedoch von deinem Einkommen und deinen Ausgaben ab. Prüfe deshalb den Haushaltsplan, bevor du eine Dynamik fest einrichtest.
Deine Checkliste
- Nominale und heutige Euro getrennt betrachten.
- Mehrere Inflationsannahmen testen.
- Zeitwirkung korrekt kumulieren.
- Sparratenerhöhungen am verfügbaren Budget ausrichten.
Quellen & Einordnung
Grundlagen und Anbieterbeispiele aus den folgenden Quellen. Die Rechenbeispiele sind eigene illustrative Modellrechnungen. Keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.